Zweirad-Klassen
Klasse Mofa25
Hierbei handelt es sich nicht um einen amtlichen Führerschein, sondern lediglich um eine Prüfbescheinigung.
Mindestalter 15 Jahre, unbefristet gültig.
Gefahren werden dürfen:
einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor,
maximal 25 km/h bbH,
Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor.
Für die Mofa-Prüfbescheinigung sind folgende Ausbildungsteile vorgeschrieben:
Theoretische Ausbildung: 6 Unterrichtsabende je 90 Minuten (entweder spezieller Mofa-Kurs, oder mit Fahrschülern, die Klasse AM, A1, A2 oder A machen)
Praktische Ausbildung: Nur 90 Minuten Grundausbildung.
Es gibt keine praktische Prüfung, nur Theorieprüfung!
Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder
– bbH max. 45 km/h
– Hubraum max. 50 cm³ bei
Verbrennungsmotoren
– Leistung max. 4 KW bei Elektromotoren
Dreirädrige Kleinkrafträder
– bbH max. 45 km/h
– Hubraum max. 50 cm³ bei
Fremdzündungsmotoren
– Leistung max. 4 KW bei
Diesel- / Elektromotoren
Vierrädrige Leicht- Kfz
– bbH max. 45 km/h
– Hubraum max. 50 cm³ bei
Fremdzündungsmotoren
– Leistung max. 4 kW
bei Diesel- / Elektromotoren
– Leermasse max. 350 kg
– Mindestalter 15 Jahre
Klasse A1
Krafträder mit max. 125 cm ³ und einer Leistung von max. 11 kW
– Verhältnis von Leistung / Leergewicht
von max. 0,1 kW/ kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
– Hubraum über 50 cm ³ (bei
Verbrennungsmotoren) oder
– bbH über 45 km/h
– Leistung max. 15 kW
– Einschluss der Klassen AM
– Mindestalter 16 Jahre
Klasse A2
Krafträder mit einer Leistung von max. 35 kW und einem Verhältnis von Leistung / Leergewicht von max. 0,2 kW/ kg
– Einschluss der Klassen AM, A 1
– Mindestalter 18 Jahre
Klasse A
Krafträder mit mehr als 50cm³ oder
bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
– Hubraum über 50 cm ³
(bei Verbrennungsmotoren) oder
– bbH über 45 km/h und
einer Leistung über 15 kW
– bei zweijährigem Vorbesitz nur praktische,
aber keine theoretische Prüfung
– Einschluss der Klassen AM, A 1, A 2
– Mindestalter 20 J. bei Aufstieg von A 2 auf A
– Mindestalter 21 J. für Trikes
– Mindestalter 24 J. bei Direkteinstieg
Klasse B196
Krafträder der Klasse A1 (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.
– Verhältnis Leistung zu Leermasse
max. 0,1 kW / kg
– Mindestalter 25 Jahre
– Vorbesitz der Klasse B (länger als 5 Jahre)
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Zweirad Klassen
Mofa25 | AM | A1 | A2 | A | B196
PKW Klassen
B | BE | B96 | B197 | BF 17
Traktor Klassen
T | L (eigener Traktor)
LKW Klassen
C1 | C1E | C | CE
BKF | Module