LKW Klassen
Allgemeine Informationen zum Erwerb des LKW Führerscheins
Führerscheine:
Wenn Sie an einer Fahrschule „nur“ den LKW Führerschein machen wollen, dann dürfen Sie mit diesem auch „nur” privat fahren. Um gewerblich fahren bzw. als LKW-Fahrer arbeiten zu können, brauchen Sie eine umfassendere Ausbildung und Qualifikation. Diese richtet sich nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und ist geltendes EU-Recht. Der LKW-Führerschein allein, reicht also nicht mehr aus, um als Kraftfahrer tätig zu werden. Es muss zusätzlich auch noch ein Zertifikat (Beschleunigte Grundqualifikation) bei der IHK erworben werden.
Die Klasse C1
Kraftwagen, max. 8 Fahrgastplätze über 3,5 t zG ,
bis 7,5 t zG auch mit Anhänger bis 750 kg zG.
– Mindestalter: 18 Jahre
– Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
– Vorbestitz: B
– Geltungsdauer: 5 Jahre
Ausbildung in Theorie:
– Theorie Grundstoff: 6
– Zusatzstoff: 6
Die Klasse C1E
Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger:
– zG des Anhängers über 750 kg
– zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger:
– zG des Anhängers über 3.500 kg
– zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
– Mindestalter: 18 Jahre
– Vorbesitz: C1
– Prüfung: praktische Prüfung (keine theoretische Prüfung)
– Geltungsdauer: 5 Jahre
– Keine Theorieausbildung
– Die Praktische Ausbildung
Die Klasse C
– Kraftwagen, max. 8 Fahrgastplätze über 3,5 t zG auch mit Anhänger bis 750 kg zG.
(eingeschlossene Klasse C1)
– Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation, Berufsausbildung,
von Einsatzfahrzeugen z.B. Feuerwehr, Polizei und Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten,
des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes.
– Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
– Vorbesitz: B
– Geltungsdauer: 5 Jahre
Ausbildung in Theorie:
– Theorie Grundstoff: 6
– Zusatzstoff: 10
Die Klasse CE
– Kraftwagen über 3,5 t zG mit Anhänger über 750 kg zG.
(eingeschlossene Klasse BE C1E, T)
– Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation, Berufsausbildung, von Einsatzfahrzeugen z.B. Feuerwehr, Polizei und Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes.
– Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
– Vorbesitz: B
– Geltungsdauer: 5 Jahre
Ausbildung in Theorie:
– Theorie Grundstoff: 6
– Zusatzstoff: 4
Die Praktische Ausbildung
Was benötigt man?
– Lichtbild
– augenärztliches Gutachten
– ärztliche Bescheinigung
– Erste-Hilfe-Kurs
– Personalausweis
– Kopie des vorhandenen Führerscheins
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LKW Klassen
C1 | C1E | C | CE
BKF | Module
Traktor Klassen
T | L (eigener Traktor)
PKW Klassen
B | BE | B96 | B197 | BF 17
Zweirad Klassen
Mofa25 | AM | A1 | A2 | A | B196