Beschleunigte Grundqualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG)
Die beschleunigte Grundqualifikation ist eine zusätzliche Ausbildung die jeder Kraftfahrer, der im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr tätig sein möchte, erwerben muss. Diese Neuregelung gilt seit dem 10. September 2008 für Busfahrer bzw. seit dem 10. September 2009 für alle LKW Fahrer.
Wer ab diesem Stichtag einen Lkw- bzw. Bus-Führerschein erwerben möchte (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C/CE, D1/D1E oder D/DE), muss zusätzlich den Erwerb der „beschleunigten Grundqualifikation“ durch die so genannte Schlüsselnummer 95 in seinem Führerschein nachweisen.
Die Schlüsselnummer 95 und somit die Berechtigung zum gewerblichen Fahren im Güter- oder Personenverkehr erhalten Sie durch die erfolgreiche Teilnahme an der beschleunigten Grundqualifikation. Diese Schulung umfasst 140 Unterrichtseinheiten theoretische und praktische Ausbildung. Die Teilnahme wird durch eine schriftliche Prüfung vor der Industrie und Handelskammer abgeschlossen. Bei dieser Schulung gibt es keine Möglichkeit die Prüfung in einer anderen Sprache abzulegen.
Nach Erhalt der Bescheinigung (IHK) reichen Sie diese bei der Führerscheinstelle ein, dort wird Ihnen dann die Kennziffer 95 eingetragen.
Lehrgangsdauer 140-Stunden zu je 60 Minuten (theoretischer und praktischer Ausbildung) schr
Weiterbildung LKW Module 1 – 5
Bus- und Lkw-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Diese gesetzliche Verpflichtung gilt seit dem 10. September 2008 (Personenverkehr) beziehungsweise seit dem 10. September 2009 (Güterverkehr). Sie betrifft alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE unterwegs sind.
Der Fahrer muss die Weiterbildung Lkw oder Bus im Inland oder in dem EU-Mitgliedsland erwerben, in dem er beschäftigt ist. Dafür absolviert der Fahrer 35 Stunden Schulung in Einheiten von mindestens 7 Zeitstunden (zum Beispiel 5 mal 7 Stunden). Ein Teil der Weiterbildung kann auf Übungen auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen Simulator entfallen. Es gibt in der Weiterbildung Lkw oder Bus keine Prüfung. Als Nachweis der Weiterbildung wird dem Fahrer, wenn er die entsprechenden Teilnahmebescheinigungen vorlegt, die Schlüsselzahl 95 in den Kartenführerschein eingetragen.
Die erste Weiterbildung nach BKrFQG ist zu absolvieren:
– für Busfahrer bis einschließlich 9. September 2013,
– für Lkw-Fahrer bis einschließlich 9. September 2014.
Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins gleichlaufen zu lassen, kann bei entsprechendem Ablaufdatum des Führerscheins die Weiterbildung bis einschließlich 9. September 2015 bei Busfahrern und bei Lkw-Fahrern bis einschließlich 9. September 2016 erfolgen.
Inhalte LKW Module 1 – 5
Modul 1: Eco-Training
– Voraussetzung für wirtschaftliches Fahren
– Technik zur Unterstützung wirtschaftlichen Fahrens
– Analyse der Fahrwiderstände
– Eco-Fahrphilosophie
– Alternative Kraftstoffe
Modul 2: (Sozial-) Vorschriften für den Güterverkehr
– Aktuelle Fragen und Verkehrsregeln
– EG-Sozialvorschriften
– Kontrollgeräte
– Arbeitszeitgesetz
– Gewerblicher Güterverkehr
Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
– Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
– Einschätzung der Lage bei Notfällen
– Fahrsicherheit und Sicherheitssysteme
Modul 4: Schaltstelle Fahrer – Dienstleister, Imageträger, Profi
– Das wirtschaftliche Umfeld des Güterverkehrs und der Marktordnung
– Fahrer/innen als Imageträger des Unternehmens
– Wege, um der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer entgegenzuwirken
– Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
– Gesundheitsschäden vorzubeugen
Modul 5: Ladungssicherung
– Wirkende Kräfte während der Fahrt
– Berechnung der Nutzlast eines Kfz oder einer Fahrzeugkombination
– Berechnung des Nutzvolumens
– Richtige Verteilung der Ladung
– Auswirkung der Überladung auf die Achse
– Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt
– Feststell- und Verzurrtechniken
– Richtige Verwendung der Zurrgurte
Fahrschule Klug
Inh. Rene Schröder
Hauptstraße 29
63694 Limeshain
E-Mail: fahrschuleklug@gmx.de
Telefon: 06047 9878210
Mobil: 0175 5451593
Öffnungszeiten:
Montag: 18:30 – 20:30 Uhr
Dienstag: Geschlossen
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 18:30 – 20:30 Uhr
Freitag: Geschlossen
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen